Rechtsschutz

Die gkl berlin führt über den dbb beamtenbund und tarifunion (dbb) Rechtsschutz für seine Einzelmitglieder durch.

Rechtsschutz kann generell nur über unsere Landesgeschäftsstelle der gkl berlin beantragt werden.

Was ist Rechtsschutz?

Rechtsschutz wird den Mitgliedern der gkl berlin auf Grundlage der dbb Rahmenrechtsschutzordnung (RRSO) gewährt und gliedert sich in Beratungs- und Verfahrensrechtsschutz. Hierzu unterhält der dbb vier Dienstleistungszentren verteilt über das Bundesgebiet. Für Berlin ist das Dienstleistungszentrum Ost zuständig. Dort wurden schon hunderte Verfahren für Mitglieder der gkl berlin und der weiteren Mitgliedsgewerkschaften des dbb geführt. Diese Leistungen stehen Ihnen als Mitglied kostenfrei zu Verfügung und werden über die Mitgliedsbeiträge finanziert. Bei uns entscheiden Fachanwälte, die auf die Besonderheiten des öffentlichen Dienstes spezialisiert sind, über Ihr Verfahren.

Beratungsrechtsschutz umfasst mündliche oder schriftliche Auskünfte und rechtliche Kurzeinschätzungen durch unser dbb Dienstleistungszentrum Ost.

Verfahrensrechtsschutz bedeutet die Vertretung in einem außergerichtlichen oder gerichtlichen Verfahren durch das zuständige dbb Dienstleistungszentrum Ost.

Wer erhält gewerkschaftlichen Rechtsschutz und wie weit geht dieser Rechtsschutz?

Die gkl berlin bietet exklusiv und kostenlos berufsbezogenen Rechtsschutz an. Die Rechtsschutzgewährung wird über unsere Geschäftsstelle beantragt. Die Rechtsschutzdurchführung wird über die zuständigen dbb Dienstleistungszentren bewirkt. Der Rechtsschutz umfasst auch Tätigkeiten in den Funktionen als Mitglied eines Personalrates, einer Jugend- und Auszubildendenvertretung, als Frauenvertreterin oder als Vertrauensperson der Schwerbehinderten.

Der gewerkschaftliche Rechtsschutz umfasst damit sämtliche dienst- und arbeitsrechtlichen Fragen. Er umfasst auch Rechtsprobleme des Sozialrechts, soweit diese unmittelbare Auswirkungen auf das Arbeits- oder Dienstrecht haben, wie z. B. Fragen um die Feststellung des Grades der Behinderung oder Fragen im Zusammenhang mit Unfällen auf dem unmittelbaren Weg von oder zur Arbeitsstätte und ähnliches mehr.

Ebenso wird in Straf- und Ordnungswidrigkeitsverfahren Rechtsschutz gewährt insoweit ein unmittelbarer Berufs- und Tätigkeitsbezug gegeben ist. Die Rechtsschutzdurchführung in disziplinarrechtlichen Angelegenheiten ist stets möglich, da ein Disziplinarverfahren immer einen unmittelbaren dienstlichen Bezug hat.

Der gewerkschaftliche Rechtsschutz für seine Einzelmitglieder ist eine freiwillige satzungsmäßige Leistung der gewerkschaft kommunaler landesdienst berlin (gkl berlin) gemäß der dbb Rahmenrechtsschutzordnung (RRSO). Einen Anspruch hierauf gibt es nicht.

Die Rechtsschutzdurchführung wird in solchen Fällen versagt, wenn dem Rechtsschutzanliegen hinreichende Erfolgsaussichten fehlen oder dem Rechtsschutzanliegen gewerkschaftspolitische Bestrebungen entgegen stehen.

Sie haben schon ein Problem und möchten Rechtsschutz beantragen?

Nehmen Sie Kontakt zu unserer Geschäftsstelle auf. Sollte dies per Mail erfolgen, benötigen wir zwingend Ihre telefonische Erreichbarkeit für Rücksprachen. Für Ihr Anliegen gilt die dbb Rahmenrechtsschutzordnung (RRSO).

Nach Rücksprache mit unserem Geschäftsführer und unserer Rechtsschutzbeauftragten schicken wir Ihnen den Rechtschutzantrag zu. Dem Antrag fügen Sie eine schriftliche Erklärung zu Ihrem Rechtsschutzanliegen, Ihre persönlichen aktuellen Daten und alle relevanten bzw. beweiserheblichen Schriftstücke zu Ihrem Sachverhalt in Kopie bei. Gegebenenfalls ist die Vorsprache in unserer Geschäftsstelle notwendig.

Rahmenrechtschutzordnung des dbb