Beamtinnen und Beamte
Mit der Förderalismusreform wurde das Berufsbeamtentum verändert. An die Stelle der Rahmengesetzgebung des Bundes durch das Beamtenrechtsrahmengesetz (BRRG) ist zum 01.04.2009 das Beamtenstatusgesetz (BeamtStG getreten.
Das Beamtenstatusgesetz nutzt die konkurrierende Gesetzgebung derart, dass bundeseinheitliche statusrechtliche und -pflichtige Regelungen getroffen werden.
Auf Bundesebene gelten weiterhin das Bundesbeamtengesetz (BBG), das Bundesbesoldungsgesetz (BBesG) und das Beamtenversorgungsgesetz (BeamtVG), während die Länder ihre jeweiligen Landesbeamten-, Landesbesoldungs- und Landesversorgungsgesetze erlassen haben.
Die hat zur Folge, dass es keine einheitliche Besoldung gibt und z.B. das Land Berlin durch die jahrelang angespannte Haushaltslage derart bei der Besoldung ihrer Beamtinnen und Beamten gegespart hat, so dass Berlin seit Jahren das Schlusslicht bei der Besoldung im Vergleich zu den anderen Bundesländern und zum Bund aufweist.
Diese Politik führt zu einer vemehrten Fluktuation des Personals in andere Bundesländer oder zu den Bundesbehörden, deren Dienstsitz in Berlin ist.
Die gkl berlin setzte sich gemeinsam mit dem dbb berlin dafür ein, dass die Besoldungslücke zu den anderen Bundesländern und dem Bund geschlossen wird und Berlin nicht mehr Schlusslicht ist!
Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer
Mit der Wiedervereinigung Deutschlands ist auch Berlin wieder vereinigt worden. Dies führte dazu, dass letztendlich aus 2 Verwaltungen (West und Ost) eine große Verwaltung wurde und die Stadt sich gezwungen sah, die unterschiedliche Bezahlung für gleiche Arbeit zeitiger anzugehen, als die anderen neuen Bundesländer. Folge hiervon war der Bruch mit der Tarifgemeinschaft Deutscher Länder(TdL).
Ab da war Berlin eigenständig, was die Bezahlung der Arbeiterinnen und Arbeiter sowie Angestellten anging. Mit Entgelteinbußen von 8%, 10% oder 12% sollte der Berliner Landeshaushalt saniert werden.
Seit 2013 ist Berlin wieder Mitglied in der TdL und dies wirkt sich auch positiv auf die Entgelte der Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer (früher Arbeiterinnen und Arbeiter sowie Angestellte) aus. Neben der Übernahme der Tarifergebnisse im Tarifvertrag der Länder (TV-L) werden die Gehälter schrittweise bis zum Ende 2017 an das Niveau der anderen Bundesländer herangeführt und somit die noch bestehenden Gehaltsunterschiede, die bis dahin entstanden sind, ausgeglichen.