Verhandlungen zum Ergänzungstarifvertrag Charité vor dem Abschluss
Am 24. August 2017 wurden die Verhandlungen zum Ergänzungstarifvertrag zwischen dbb und Vertretern der Charité und des KAV Berlin fortgesetzt. Ohne diese Verhandlungen würden alle derzeit noch bestehenden tariflichen Besonderheiten der Charité zum 1. Januar 2018 ersatzlos wegfallen.
Keine Zweiklassengesellschaft an der Charité
In konstruktiver Atmosphäre haben der dbb und die Vertreter der Arbeitgeberseite weitere Verhandlungsgegenstände klären können. Damit wurde erreicht, dass sich die Arbeitsbedingungen durch die Anwendung des TVöD für die Beschäftigten nicht verschlechtern werden. Die derzeit günstigen Regelungen gelten weiterhin für Altbeschäftigte und zukünftig auch für alle Neubeschäftigten!
Folgende Inhalte wurden bereits geklärt, die sonst zum 1. Januar 2018 wegfallen würden:
- langfristige Absicherung der Ansprüche der Beschäftigten im Tarifvertrag
- die Anbindung an das Tarifgebiet West des TVöD für alle Beschäftigten und Azubis
- die Einführung der neuen Entgeltordnung VKA inklusive der P-Tabelle für die Pflege zum 1. Januar 2018
- volle Schicht- und Wechselschichtzulage auch für Teilzeitkräfte
- Berücksichtigung von Praxisanleitungszeiten im Dienstplan
- Anerkennung befristeter Verträge bei Stufenaufstieg.