Die Kündigung der bestehenden haustariflichen Regelungen ist folgerichtig, da die Haustarifverträge mit dem Beitritt in den KAV Berlin und der damit verbundenen Einführung des Flächentarifvertrages TVöD überflüssig werden. Alle bisherigen tariflichen Regelungen bleiben trotzdembis zum 31. Dezember 2017 erhalten.
Die Charité hat dem dbb zusammen mit der Kündigung auch das Angebot zur unverzüglichen Aufnahme von Tarifverhandlungen unterbreitet.
Gemeinsam wollen wir den Überleitungsprozess aktiv mitgestalten und nehmen das Angebot selbstverständlich an!
Auch der unverzügliche Verhandlungsbeginn ist ganz in unserem Interesse, da wir die Einführung der P-Tabelle wollen, und zwar so schnell wie möglich!
Die weiteren Charité-Besonderheiten, deren Erhalt wir fordern, sind u.a.:
- die Anbindung an das Tarifgebiet West für die gesamte Charité (39 Std./Woche, Jahressonderzahlung TVöD West)
- die Weiterzahlung der Funktionszulage Pflege in Höhe von 50 €
- die Einmalzahlung für Fachweiterbildungen in Höhe von 200 €
- Ausgleich von Rufbereitschaft auf Wunsch auch in Freizeit möglich
- freie Wochenenden vor und nach fünftägigem Urlaub
- vor Urlaubsbeginn kein Nachtdienst und keine Rufbereitschaft
- Berücksichtigung von Praxisanleitung im Dienstplan
- Anerkennung befristeter Verträge bei Stufenaufstieg