07. Juni 2020
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Hauptstadtzulage

Hauptstadtzulage kommt nun doch zum 01. November 2020

Nun steht es fest, das Abgeordnetenhaus hat in seiner Sitzung am 04.06.2020 die Hauptstadtzulage beschlossen. Diese soll ab 1. November 2020 unbefristet gewährt werden. „Damit wurden Forderungen, die der dbb berlin zuletzt in Schreiben an alle Abgeordneten nachdrücklich erhoben hatte, erfüllt. Hiermit wird ein Schritt in Richtung Attraktivitätssteigerung gemacht.“, bewertet Frank Becker, Landesvorsitzender des dbb beamtenbund und tarifunion berlin diesen Beschluss.

Die so genannte Hauptstadtzulage in Höhe von 150 Euro monatlich soll – anders als ursprünglich im Gesetzentwurf des Senats vorgesehen – nach dem Willen des Hauptausschusses des Berliner Abgeordnetenhauses jetzt doch ab 1. November 2020 unbefristet gewährt werden.

Ursprünglich war geplant, den Start der Zulage auf den 1. Januar 2021 zu verschieben, um aus den freiwerdenden Mitteln die Corona-Prämie für Landesbeschäftigte („Corona-Helden“) von bis zu 1.000 Euro zu finanzieren. 

Der dbb Landesbund Berlin hatte sich nachdrücklich für eine Beibehaltung des Auszahlungsbeginns am 1. November 2020 eingesetzt. Im Änderungsentwurf wurde auch eine Regelung aufgenommen, die die im Arbeitnehmerverhältnis beschäftigten Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter des Landesdienstes in entsprechender Anwendung des Gesetzes in die Hauptstadtzulage einbezieht. Allerdings liegt hierzu immer noch nicht die Zustimmung der Tarifgemeinschaft deutscher Länder vor.

Beschäftigte, die vom Land Berlin am 1. Januar 2021 zur neuen Autobahn GmbH des Bundes übergehen, behalten die Zulage durch die diesjährige Auszahlung damit auch bei der Autobahn GmbH als Besitzstand weiter. Das wäre bei einem Start erst zum 1. Januar 2021 nicht der Fall gewesen.

Leider wurde der Forderung des dbb berlin, auch den Beamtinnen und Beamten oberhalb der Besoldungsgruppe A 13 die Hauptstadtzulage zu gewähren, nicht entsprochen. Ihnen soll lediglich ein monatlicher Zuschuss von 15 Euro für ein Firmenticket des Verkehrsverbundes Berlin-Brandenburg gewährt werden.

Auch die seitens des dbb berlin geforderte Ruhegehaltfähigkeit der Zulage hat das Parlament nicht beschlossen.