Änderungen bei der Beihilfesachbearbeitung

Das am 1. Januar 2011 in Kraft getretene Arzneimittelneuordnungsgesetz - AMNOG - wird zum 1. November 2011 auch im Land Berlin umgesetzt. Das auch als sogenanntes Rabattgesetz bezeichnete Arzneimittelneuordnungsgesetz hat Auswirkungen auf den Ablauf der Beihilfesachbearbeitung, die auch gegenüber den Beihilfeberechtigten zum Tragen kommen. So werden im Rahmen des Verfahrens der Geltungmachung Arzneimittelrabatte ab dem Eingangsdatum 1. November 2011 sämtliche Belege eines Beihilfeantrages nicht mehr an die Beihilfeberechtigten zurückgesandt. Die Belege verbleiben in der Beihilfestelle. Näheres ergibt sich aus einem Informationsblatt der Zentralen Beihilfestelle des Landesverwaltungsamtes Berlin.