Lebensaltersstufen im BAT:
EuGH hat entschieden! Endgültige BAG-Entscheidung steht noch aus!

Das Mitglieder-Info der dbb tarifunion zum EuGH-Urteil zu den Lebensaltersstufen und der eventuellen Verjährungsproblematik kann hier herunter geladen werden. Weder mit der Senatsinnenverwaltung noch mit der Charité konnte bisher geklärt werden, ob es eine Möglichkeit gibt, dass das Land bzw. die Charité auf die Einrede der Verjährung verzichten könnten.

Die dbb tarifunion hat auch bereits kleinere Vorgaben zur Geltendmachung der Ansprüche ins Mitglieder-Info aufgenommen. Wichtig ist, dass nur diejenigen ihren Anspruch im Klagewege geltend machen können, die auch im Jahr 2008 ihre Ansprüche schriftlich geltend gemacht haben. Bei allen anderen greift die tarifvertragliche Ausschlussfrist von sechs Monaten. Die Überleitung in den TV-L (bzw. bei der Charité in den TVöD) ist von diesem Urteil nicht berührt.

Für die CFM-Beschäftigten gilt das Mitglieder-Info nicht, da diese weder nach BAT bezahlt noch aus dem BAT übergeleitet worden sind. Für von der Charité an die CFM gestellte Mitarbeiter gilt das Mitglieder-Info jedoch.