08.06.2011
Die Bundesvereinigung Deutscher Arbeitgeberverbände (BDA) und Deutscher Gewerkschaftsbund (DGB) hatten bislang gefordert, dass nur noch der Tarifvertrag der mitgliederstärksten Gewerkschaft im Betrieb zur Anwendung kommen soll. Alle anderen Gewerkschaften sollten auch vom Streikrecht ausgeschlossen werden.
Mit einer Protestaktion vor dem Bundeskanzleramt haben im April 2011 Beschäftigte aus rund 40 Fach- und Berufsgewerkschaften gegen Einschränkungen des Grundrechts der Koalitionsfreiheit und des Streikrechts demonstriert. Die Teilnehmer der gemeinsamen Aktion von dbb tarifunion und Marburger Bund forderten die Bundesregierung auf, den Entwurf der BDA und des DGB für eine gesetzliche Festschreibung des Prinzips "Ein Betrieb - ein Tarifvertrag" abzulehnen und nicht länger in die eigenen Überlegungen einzubeziehen (Der Flyer zum download).
Inzwischen haben DGB und BDA entschieden ihre gemeinsame Initiative für einen gesetzlichen Eingriff in die Tarifpluralität nicht weiter zu verfolgen.
Frank Becker, Landesvorsitzender der gkl berlin, begrüßt diese Entscheidung sehr, die aus seiner Sicht ausschließlich Vorteile für die Arbeitgeberseite gebracht hätte.
"Ich hoffe, dass diese Entscheidung des DGB Bundesvorstandes, die einem Scheitern der gemeinsamen Initiative gleich kommt, auch in allen Betrieben als Chance für die gemeinschaftlichen gewerkschaftlichen Ziele verschiedener Gewerkschaften verstanden wird. Konkurrenz belebt das Geschäft. Dies gilt selbstverständlich auch in den Betrieben des öffentlichen Dienstes und zwar dann endlich zum Wohle aller Beschäftigten", so Becker wörtlich.