Arbeitnehmervertretung in der BSR: Kein fester Lohnvorteil für Gewerkschaftsmitglieder

28.03.2011

Nunmehr haben die Falschmeldungen, die seitens einer Gewerkschaft auch  bei den Kolleginnen und Kollegen der BSR verbreitet werden, ein Ende  gefunden.

"Nachdem nunmehr die Vereinigung der Kommunalen Arbeitgeber (VKA) am  23. März 2011 aus dem Urteil des Bundesarbeitsgericht zitiert, ist für  alle Kolleginnen und Kollegen bei der BSR klar, dass das, was die gkl  berlin in ihren letzten Flugblättern veröffentlicht hat, der Wahrheit  entspricht. Irreführenden Informationen dahingehend, dass bei  Tarifabschlüssen Mitglieder einer Gewerkschaft einseitig bevorzugt 
werden, sind somit endgültig vom Tisch!", so kommentiert Frank Becker,  Landesvorsitzender der gkl berlin die nachstehende Presserklärung der  Vereinigung der Kommunalen Arbeitgeber.

Die gkl berlin bleibt dabei! Die Beschäftigten aller Betriebe und  Dienststellen, in denen die gkl berlin Mitglieder organisiert, sollen  selbst entscheiden in welcher Gewerkschaft sie sich besser aufgehoben  fühlen. Sie sollen alles kritisch prüfen und dann frei und ohne DRUCK 
über ihre gewerkschaftliche Zugehörigkeit entscheiden.

Das Flugblatt mit der Pressemitteilung der Vereinigung der Kommunalen  Arbeitgeber (VKA) kann hier herunter geladen werden.