CFM Charité Facility Management GmbH
8 Fragen zum Arbeitskampf

18.02.2011

Bei der CFM herrscht seit der Gründung im Jahr 2006 ein tarifloser Zustand mit niedrigen Einkommen und befristeten Arbeitsverhältnissen. Bereits seit Jahren versuchen wir, die Geschäftsführung an den Verhandlungstisch zu bewegen. Leider reichen Worte allein nicht. Wir müssen endlich auch Flagge zeigen! Die Kolleginnen und Kollegen in der CFM sind nun gefragt, in Aktionen und Warnstreiks ein Zeichen zu setzen und ihren Unmut über die Hinhaltetaktik der Arbeitgeberseite zu zeigen. Um dem Einzelnen mögliche Ängste auf dem Weg vom Arbeitsplatz zum Streikzelt zu nehmen, hat die dbb tarifunion acht der meist gestellten Fragen zum Thema Arbeitskampf zusammengefasst.

Was ist der Unterschied zwischen Streik und Warnstreik?
Um in einen Streik treten zu können, müssen die Gewerkschaften oder die Arbeitgeberseite die Tarifverhandlungen förmlich für gescheitert erklärt haben. Ein Warnstreik ist hingegen auch schon während laufender Tarifverhandlungen möglich oder wenn sich der Arbeitgeber trotz mehrmaliger Aufforderung weigert, in Tarifverhandlungen zu treten. Dadurch wird der Druck auf die Arbeitgeberseite erhöht. Der Vollstreik ist zeitlich unbegrenzt, der Warnstreik hingegen dauert in der Regel nur einige Stunden.

Kann ich wegen der Teilnahme am Arbeitskampf eine Abmahnung bekommen oder gekündigt werden?
Der Arbeitgeber darf einen Arbeitnehmer wegen der Teilnahme an einem rechtmäßigen Streik nicht abmahnen oder gar kündigen. Bei einem rechtmäßigen Arbeitskampf handeln die Arbeitnehmer nicht arbeitsvertragswidrig. Die Rechte und Pflichten aus dem Arbeitsvertrag ruhen während der Beteiligung an Arbeitskampfmaßnahmen.

Habe ich durch die Teilnahme am Streik finanzielle Nachteile?
Der Arbeitnehmer, der an einem Arbeitskampf teilnimmt und deswegen seine Arbeitsleistung einstellt, hat für diese Zeit keinen Anspruch auf Entgelt. Die Gewerkschaften zahlen ihren Mitgliedern jedoch als Ausgleich Streikgeld.

Muss ich die durch einen Arbeitskampf ausgefallene Arbeitszeit nachholen?
Der Arbeitgeber hat keinen Anspruch auf Nachholung von Arbeitsstunden, die wegen eines Arbeitskampfes ausgefallen sind. Dies folgt schon daraus, dass der Arbeitgeber für die Zeit einer rechtmäßigen Arbeitskampfmaßnahme auch kein Entgelt an den Streikenden zahlen muss.

Muss ich mich vor oder nach dem Streik aus- oder einstempeln?
Gestreikt wird während der Arbeitszeit. Der Streikende muss sich nicht am Zeiterfassungsgerät zum Streik ausstempeln. Wer sich ausstempelt, befindet sich in Freizeit. Es reicht aus, wenn sich der Streikende mündlich bei seinen Kollegen abmeldet.

Was macht die Streikleitung?
Die Streikleitung ist verantwortlich für die Durchführung aller Streikmaßnahmen. Sie bestimmt den Beginn und das Ende des Streiks in Abstimmung mit der gkl berlin und der dbb tarifunion und ist während seiner Durchführung gegenüber den Streikenden weisungsbefugt.

Wird der Urlaubsanspruch gekürzt?
Durch eine Streikteilnahme verringert sich der Jahresurlaubsanspruch nicht. Für den (vollen) Jahresurlaubsanspruch ist erforderlich, dass das Arbeitsverhältnis auch für das laufende Jahr besteht bzw. bestanden hat. Bei einer Streikteilnahme besteht das Arbeitsverhältnis weiter, lediglich die gegenseitigen Ansprüche und Pflichten ruhen.

Was passiert mit den Leistungen an die Sozialversicherungsträger?
Es werden zwar keine Beiträge an die Sozialversicherungsträger abgeführt, der Versicherungsschutz bleibt jedoch bestehen. Vom Streikgeld wird nichts abgezogen.

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