07.02.2011
Ab dem 1. Januar 2011 erhöhen sich die individuellen Grundgehälter der Beschäftigten im ITDZ. Die Erhöhungsschritte der anderen Bundesländer seit 2006 werden nachgeholt. Um diese zu berechnen, muss zunächst der Sockelbetrag in Höhe von 65 Euro aus dem Anwendungs-TV Land Berlin 2008 abgezogen werden. Der sich daraus ergebende Betrag wird zuerst um 2,9 Prozent erhöht und auf die nächsten vollen fünf Euro gerundet, dann werden 40 Euro aus der Tariferhöhung 2009 addiert und das Ergebnis um 3 Prozent erhöht. Es folgt danach noch ein letzter Erhöhungsschritt um weitere 1,2 Prozent.
Beispiel: Ein Mitarbeiter ist in EG 9 Stufe 5 eingruppiert. Das Grundgehalt beträgt 3.045 EUR.
| - 65,00 EUR + 2,9 % gerundet = + 40,00 EUR + 3 % + 1,2 % = |
2.980,00 EUR 3.066,44 EUR 3.070,00 EUR 3.110,00 EUR 3.203,30 EUR 3.241,74 EUR > neues Grundgehalt |
Verzögerungen
Anders als Arbeitgeber und dbb tarifunion vereinbart haben, verzögert sich im ITDZ leider die Anwendung des neuen Tarifsystems. Die individuelle Überleitung der Mitarbeiter zum 1. Januar 2011 in ihre neue Entgeltgruppe scheitert am Landesverwaltungsamt. Die Neuberechnungen der Gehälter, einschließlich der Erhöhungen, sollen erst Mitte des Jahres abgeschlossen sein. Entgelt, das den Arbeitnehmern so entgeht, soll als Einmalzahlung nachgezahlt werden.
Begründet wird dies mit der komplizierten Software und dem Personalengpass im Landesverwaltungsamt, zu dem es aufgrund der gleichzeitigen Überleitung der Beschäftigten des Landes Berlin kommt. Diese Verzögerung deckt sich nicht mit dem von uns abgeschlossenen Tarifvertrag. Vereinbart wurde die Zahlung von 100 Prozent des Gehaltsniveaus TV-L zum 1. Januar 2011.
Ansprüche sichern
Um weitere Nachteile zu vermeiden, gilt es jetzt, Ansprüche zu sichern. Zum einen muss die Nachzahlung verzinst werden, zum anderen profitieren all die Beschäftigten, die seit dem 1. November Rufbereitschaft geleistet haben, von der Regelung im TV-L. Im TV-L werden die Pauschalen anders berechnet als im BAT. So kann es zu Verbesserungen kommen, die aber aktuell noch nicht eingerechnet werden. Mit dem beigelegten Musterschreiben können Sie ihre Ansprüche schriftlich geltend machen. So können mögliche Ansprüche gesichert und vor Gericht erstritten werden. Sollten weitere Probleme auftreten, so empfehlen wir, über die gkl berlin einen Rechtsschutzantrag für unser Dienstleistungszentrum zu stellen. Als Gewerkschaftsmitglied unter dem Dach der dbb tarifunion genießen Sie kostenlosen Rechtsschutz für alles was im Zusammenhang mit der derzeitigen oder früheren beruflichen oder gewerkschaftlichen Tätigkeit steht.
Mitglieder-Info der dbb tarifunion +++ Musterschreiben zur Geltendmachung des Urlaubsgelds 2010