09.03.2010
Der Winter ist vorbei, die
Straßen sind frei und Auto fahren macht wieder richtig Spaß. Für viele genau
der richtige Zeitpunkt, um über den Kauf eines neuen Autos nachzudenken. Falls
das Neue ein Gebrauchtes ist, gilt es einiges zu bedenken. Denn wer sein
Fahrzeug vom Privatmann kauft, übernimmt automatisch den dazugehörigen Versicherungsvertrag. Was das für Käufer und Verkäufer heißt, erklärt die
HUK-COBURG.
Am einfachsten ist es für beide Seiten, auf einen fertigen Kaufvertrag zurückzugreifen. Manche Versicherer, wie die HUK-COBURG, stellen ihren Kunden Musterverträge kostenlos zur Verfügung (Im Internet abrufbar unter: www.huk.de). Wichtig: Der Kaufvertrag sollte Veräußerungsanzeigen enthalten. Die trennt der Verkäufer nach Vertragsabschluss ab und schickt je ein Exemplar an den Versicherer und eins an die Zulassungsbehörde.
Zudem sollte der Kaufvertrag einen Passus zum Versicherungsschutz enthalten. Darin wird geklärt, ob der Vertrag fortgeführt wird oder ob der Käufer sein Sonderkündigungsrecht wahrnimmt. Fehlt die Erklärung, läuft der Verkäufer Gefahr, bis zum Jahresende noch für Versicherungsprämien oder Kfz-Steuern zur Kasse gebeten zu werden, falls der Käufer „vergisst“, sein Auto umzumelden. Erklärt der Käufer an dieser Stelle, die Versicherung zu kündigen und unterlässt es, wird die Zulassungsstelle aktiv.
Unabdingbar für den Käufer: Ehe er mit dem Auto losfährt, sollte er den Versicherungsschutz überprüfen. Am besten lässt er sich die gültige Versicherungspolice zeigen. Auch auf die Kennzeichen sollte der Käufer schauen. Sie müssen einen amtlichen Stempel tragen. Passiert vor der Ummeldung ein Unfall und das Auto ist nicht ordnungsgemäß versichert, kann es sein, dass der Käufer den Schaden selbst tragen muss.